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Am 1. April 1946 war eine revidierte Deutsche Gemeindeordnung in Kraft gesetzt worden. Die Gewaltenteilung zwischen Bürgermeister und Gemeindedirektor war oberste Prämisse. Sie waren für den gesetzmäßigen Ablauf der Verwaltungstätigkeit und die Umsetzung der Beschlüsse der Kommunalvertretung zuständig. Die Bürgermeister waren die politisch Verantwortlichen und die Repräsentanten der Räte.
Gretchen Richter war seit 1946 in der Gemeindeverwaltung von Borstel beschäftigt. Sie war für das Standesamt zuständig. Der damals amtierende Gemeindedirektor Max Stumpf weihte Frau Richter in die Geschäfte der Kommunalpolitik ein. Sie war die engste Mitarbeiterin für die Abwicklung der Geschäfte des Gemeindedirektors.

Als der eingesetzte und bestätigte Gemeindedirektor Stumpf mit dem 31. Juli 1948 im Einverständnis der Gemeindevertretung sein Amt freiwillig niederlegte, wurde Frau Richter als erste Frau in der Geschichte des Alten Landes mit der Führung der Geschäfte des Gemeindedirektors beauftragt.

Der Landkreis Stade hielt Frau Richter zunächst nicht für ausreichend qualifiziert. In der Gemeinderatssitzung vom 29. März 1949 wurden ihr aber vom Gemeinderat einstimmig die Befugnisse zugesprochen, den Posten als Gemeindedirektorin in der Gemeinde Borstel zu führen.

Richter hatte ein kleines Haus in Borstel „Hinter der Mühle 17“, sie war bei der Bevölkerung sehr angesehen. In ihrer Amtszeit war die Wohnbebauung eine der Hauptaufgaben.
Nach ihrem Tod 1956 änderte der Rat der Gemeinde Borstel seine Satzung und besetzte die Stelle nicht wieder neu, der Bürgermeister übernahm das Amt ehrenhalber.